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  • Die Bürgergemeinde ist eine öffentlich rechtliche Körperschaft. Sie umfasst alle in Lostorf heimatberechtigten Personen unabhängig ihres aktuellen Wohnortes
  • die Bürgergemeindeversammlung ist das oberste Organ
  • stimmberechtigt sind alle volljährigen und in der Gemeinde Lostorf wohnhaften Bürgerinnen und Bürger.



Der Kanton Solothurn kennt die Bürgergemeinden und die Einwohnergemeinden. Dabei ist die Bürgergemeinde die ältere Gemeindeform.

1831 wurde das 1. Gemeindegesetz des Kantons Solothurn erstellt und in der Kantonsverfassung von 1875 stand, dass ausschliesslich die Bürgergemeinden für die Verwaltung zuständig seien.

Im Laufe der Jahre veränderte sich das Verhältnis von Bürgern zu Nichtbürgern in den Wohngemeinden zu Gunsten der Nichtbürger. Um auch diese Nichtbürger in die Dorfgemeinschaft einzubinden entstanden die Einwohnergemeinden.

1881 wurden in einer Verordnung des Regierungsrates erstmals  die Einwohnergemeinden erwähnt. 6 Jahre später, d.h. im Jahre 1887 wurden die Einwohnergemeinden in der Verfassung des Kantons Solothurn verankert.

Neue Aufgaben wurden vermehrt den Einwohnergemeinden zugeteilt. Mit der Zeit wurden auch Aufgaben der Bürgergemeinden den Einwohnergemeinden übertragen.

So wurde in Lostorf 1981 die Wasserversorgung und 1996 das Sozial-und Vormundschaftswesen der Einwohnergemeinde übertragen.


Weltweit gibt es ca. 5000 Personen welche den Heimatort Lostorf besitzen.

Von diesen 5000 Personen leben ca. 650 in der Gemeinde Lostorf, diese bilden die Bürgergemeinde Lostorf.


  • Mitglied der Forstbetriebsgemeinschaft Unterer Hauenstein. Weitere Mitglieder sind die Bürgergemeinde Hauenstein-Ifenthal, Trimbach, Winznau und Wisen.
  • Aktionärin vom Pelletwerk Mittelland in Schöftland
  • Genossenschafterin der Alterswohnungen GAL in Lostorf



  • 424 ha Wald
  • 21 km Waldstrassen
  • 27 ha Wies- und Ackerland (welches in Pacht abgegeben wird)
  • Verschiedene Bauten und Picknickstellen


  • Einbürgerungen schweizerischer und ausländischer Staatsbürger
  • Pflege und Nutzung des Waldes
  • Unterhalt der Waldstrassen und Wanderwege
  • Verwalten des verpachteten Allmendlandes
  • Unterhalt und Verwaltung der eigenen Liegenschaften
  • Verwalten des Johann und Helene Peier-Fonds