Feuer- und Feuerwerksverbot aufgehoben
Im Kanton Solothurn ist die Waldbrandgefahr auf die Gefahrenstufe 3 (erheblich) gesunken. Nach einer Lagebeurteilung durch verschiedene kantonale Ämter hat die Kommandantin der Kantonspolizei Solothurn deshalb das seit dem 3. Juli 2026 gültige Feuer- und Feuerwerksverbot, per 11. September 2026, aufgehoben.
Im Umgang mit Feuer ist weiterhin Vorsicht geboten
Angesichts der immer noch erheblichen Waldbrandgefahr und trotz Aufhebung des Feuer- und Feuerwerksverbots wird die Bevölkerung gebeten, im Umgang mit Feuer nach wie vor grosse Vorsicht walten zu lassen. Die zuständigen Ämter geben in diesem Zusammenhang folgende Empfehlungen ab:
- Informieren Sie sich über die lokale Gefahrensituation, bevor Sie im Freien ein Feuer entfachen
- Benutzen Sie beim Grillieren ausschliesslich fest eingerichtete Feuerstellen oder Cheminées
- Lassen Sie Feuerstellen und Cheminées nie unbeaufsichtigt und verlassen Sie diese erst nach vollständigem Löschen der Glut
- Halten Sie beim Feuern/Grillieren einen genügend grossen Sicherheitsabstand zu brennbaren Materialien ein
- Beachten Sie den Funkenwurf und die Windverhältnisse. Entfachen Sie bei starkem Wind kein Feuer
- Halten Sie präventiv Löschmittel (Wasser, Feuerlöscher usw.) bereit
Sollte es trotz aller Vorsichtsmassnahmen zu einem Brand kommen, muss unverzüglich via Telefon 118 die Feuerwehr alarmiert werden.
Die zuständigen Ämter bedanken sich bei der Solothurner Bevölkerung für ihr bislang vorbildliches Verhalten. Das bis heute gültige Feuer- und Feuerwerksverbot zum Schutz von Menschen, Tieren und der Umwelt wurde mit ganz wenigen Ausnahmen eingehalten. Zu nennenswerten Vorkommnissen ist es nicht gekommen.
Polizei Kanton Solothurn
Waldbrandgefahr - Amt für Militär und Bevölkerungsschutz - Kanton Solothurn
Aktuelle Lage - Waldbrandgefahr - Bafu