• Bürgergemeinde Lostorf
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Forst+Wald

Im ganzen Kanton gilt Waldbrand Gefahrenstufe 4 "gross"


Waldbrandgefahr auf Gefahrenstufe 4 zurückgestuft – Feuerverbot wird teilweise gelockert. (26.08.2026)

Nach einer aktuellen Lagebeurteilung durch die Solothurnische Gebäudeversicherung, das Amt für Wald, Jagd und Fischerei, den Kantonalen Führungsstab sowie die Polizei Kanton Solothurn wird die Waldbrandgefahr im Kanton Solothurn von der Gefahrenstufe 5 («sehr gross») auf die Gefahrenstufe 4 («gross») zurückgestuft. Damit zusammenhängend wird das seit dem 30. Juli 2026 geltende absolute Feuerverbot im Freien aufgehoben. 

Achtung:
Die Aufhebung betrifft ausschliesslich das Feuern im Siedlungsgebiet.
Das Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe, an Fluss- und Seeufern bleibt weiterhin bestehen, ebenso das grundsätzliche Feuerwerksverbot.

Bei Waldbesuchen ist besondere Vorsicht geboten: Es besteht die Gefahr von spontanen Astabbrüchen und umstürzenden Bäumen.

Polizei Kanton Solothurn:
Waldbrandgefahr - Amt für Militär und Bevölkerungsschutz - Kanton Solothurn

 

 

 

Waldhütten / Liegenschaften

Die Bürgergemeinde ist Besitzerin eines Werkhofes und verschiedener kleinerer Bauten.

Zum Teil liess die Bürgergemeinde die Liegenschaften/Hütten selber erstellen und zum Teil wurde auf dem Land der Bürgergemeinde Bauten erstellt. So zum Beispiel das Kleinkaliber-Schützenhaus in Lostorf. Im Laufe der Zeit wurden diese nicht mehr benötigt und gingen in den Besitz der Bürgergemeinde über.

Es sind dies:

Werkhof an der Wartenfelsstrasse 51

WAG Magazin (ehemaliges Kleinkaliberschützenhaus Lostorf)

Wachthütte

Hutzlenhütte

Schopf beim Steinbruch

Holschnitzelschopf im Dottenberg

Ehemaliges Feuerwehrhäuschen beim Badparkplatz

Diverse Unterstände im Wald

Von Interesse sind sicher auch die 3 Hütten mit einer Aussen-Feuerstelle:

  • Wachthütte
  • Hutzlenhütte
  • Schopf im Dottenberg

Die Hütten können gemietet werden. Voraussetzung für den Mieter ist der Wohnort Lostorf und die Volljährigkeit. 
Kosten Fr. 50.- pro Tag.

Auf Wunsch kann auch ein mobiles WC gemietet werden.
Die Miete beträgt Fr. 170.--. Darin eingeschlossen sind das Aufstellen, der Rücktransport, die Entsorgung und Reinigung sowie das Toilettenpapier.

Wachthütte

 

    

  • bietet Platz für ca. 10 Personen
  • kann mit Holzofen beheizt werden
  • Marschzeit ab Parkplatz Falkensteinweiher ca. 30 Minuten
  • sie besitzt kein Wasser, kein Licht und kein Geschirr

Kontaktperson:

Guldimann Dora
Bürgergemeindeverwalterin
Kellengasse 16
4654 Lostorf

Tel.: 062 / 298 24 37

E-Mail

Hutzlenhütte

 

 

  • bietet Platz für ca. 20 Personen
  • kann mit Holzofen beheizt werden
  • Marschzeit ab Parkplatz Bad Lostorf ca. 20 Minuten
  • sie besitzt kein Wasser, kein Licht und kein Geschirr

Kontaktperson:

Guldimann Dora
Bürgergemeindeverwalterin
Kellengasse 16
4654 Lostorf

Tel.: 062 / 298 24 37

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Holzschnitzel-Schopf im Dottenberg

 

Der Holzschnitzelschopf wird gegenwärtig nicht benötigt und steht deshalb leer.

  • Der Schopf kann mit Festbänken für ca. 50 Personen bestückt werden
  • er besitzt kein Wasser, kein Licht und kein Geschirr
  • Die Marschzeit ab Parkplatz Schloss Wartenfels beträgt ca. 20 Minuten

Kontaktperson:

Guldimann Dora
Bürgergemeindeverwalterin
Kellengasse 16
4654 Lostorf

Tel.: 062 / 298 24 37

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Geschichte

Die Bewirtschaftung der Wälder gehörte immer zu den zentralen Aufgaben der Bürgergemeinden. Jede Bürgergemeinde beschäftigte einen Förster, Forstwarte und ev. auch Lernende. Der Betrieb wurde durch eine Forstkommission geleitet.

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Allmendland

Die Bürgergemeinde besitzt  ca. 30 ha Land welches als Wies- Weid- oder Ackerland verpachtet wird. Davon ausgenommen sind 160 Aaren die vom Golfplatz Heidenthal gepachtet sind.

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Reservate

Waldreservat und Waldränder der Bürgergemeinde Lostorf im Mehrjahresprogramm Natur und Landschaft des Kantons Solothurn

Mit dem Mehrjahresprogramm Natur und Landschaft fördert der Kanton Solothurn in allen Regionen grosse, zusammenhängende Lebensräume für einheimische Pflanzen und Tiere und charakteristische Landschaften. Freiwillig schliessen der Kanton und die Eigentümer oder Bewirtschafter Vereinbarungen ab. Die einzelnen Teilprogramme sind: Waldreservate, Waldränder, Jura-Sömmerungsweiden und andere Weiden, Heumatten und Rückführungswiesen, Ansaatwiesen, Hecken und Lebhäge, Hochstammobstbäume und Wiesen am Bach. Für besondere natur- und landschaftsschützerischen Leistungen, richtet der Kanton den Bewirtschaftern oder Eigentümern aus dem Natur- und Heimatschutzfonds angemessene Abgeltungen aus. Die Abgeltungen sind mit den landwirtschaftlichen Direktzahlungen koordiniert (Stufenlösung).

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