• Bürgergemeinde Lostorf
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Forst+Wald

Absolutes Feuerverbot im Freien inkl. Siedlungsgebiet (höchste Gefahrenstufe 5) und grundsätzliches Feuerwerksverbot auf dem gesamten Kantonsgebiet.


 

Was gilt für das Siedlungsgebiet (30.07.2026)

Das Entfachen von Feuer, das Grillieren mit Holz oder Holzkohle sowie das Abbrennen von Feuerwerk sind auf dem gesamten Kantonsgebiet und damit auch im Siedlungsraum verboten.

Feuern oder Grillieren mit einem Gas- oder Elektrogrill ist unter vorsichtigem Einsatz im Siedlungsraum erlaubt. Trotzdem bitten die Solothurner Behörden die Bürgerinnen und Bürger, durch verantwortungsbewusstes Handeln Brandereignisse zu verhindern und dadurch weder Menschen, Tiere noch die Umwelt zu gefährden. In diesem Zusammenhang werden folgende Empfehlungen abgegeben:

- Lassen Sie einen Gas- oder Elektrogrill nie unbeaufsichtigt

- Halten Sie beim Feuern oder Grillieren genügend Abstand zu Hecken, Sträuchern und anderen brennbaren Materialien

- Stellen Sie geeignete Löschmittel wie einen Feuerlöscher, Wassereimer oder eine Löschdecke bereit

- Löschen Sie ein entfachtes Feuer mit viel Wasser

Polizei Kanton Solothurn:
Waldbrandgefahr - Amt für Militär und Bevölkerungsschutz - Kanton Solothurn

 

 

 

Waldhütten / Liegenschaften

Die Bürgergemeinde ist Besitzerin eines Werkhofes und verschiedener kleinerer Bauten.

Zum Teil liess die Bürgergemeinde die Liegenschaften/Hütten selber erstellen und zum Teil wurde auf dem Land der Bürgergemeinde Bauten erstellt. So zum Beispiel das Kleinkaliber-Schützenhaus in Lostorf. Im Laufe der Zeit wurden diese nicht mehr benötigt und gingen in den Besitz der Bürgergemeinde über.

Es sind dies:

Werkhof an der Wartenfelsstrasse 51

WAG Magazin (ehemaliges Kleinkaliberschützenhaus Lostorf)

Wachthütte

Hutzlenhütte

Schopf beim Steinbruch

Holschnitzelschopf im Dottenberg

Ehemaliges Feuerwehrhäuschen beim Badparkplatz

Diverse Unterstände im Wald

Von Interesse sind sicher auch die 3 Hütten mit einer Aussen-Feuerstelle:

  • Wachthütte
  • Hutzlenhütte
  • Schopf im Dottenberg

Die Hütten können gemietet werden. Voraussetzung für den Mieter ist der Wohnort Lostorf und die Volljährigkeit. 
Kosten Fr. 50.- pro Tag.

Auf Wunsch kann auch ein mobiles WC gemietet werden.
Die Miete beträgt Fr. 170.--. Darin eingeschlossen sind das Aufstellen, der Rücktransport, die Entsorgung und Reinigung sowie das Toilettenpapier.

Wachthütte

 

    

  • bietet Platz für ca. 10 Personen
  • kann mit Holzofen beheizt werden
  • Marschzeit ab Parkplatz Falkensteinweiher ca. 30 Minuten
  • sie besitzt kein Wasser, kein Licht und kein Geschirr

Kontaktperson:

Guldimann Dora
Bürgergemeindeverwalterin
Kellengasse 16
4654 Lostorf

Tel.: 062 / 298 24 37

E-Mail

Hutzlenhütte

 

 

  • bietet Platz für ca. 20 Personen
  • kann mit Holzofen beheizt werden
  • Marschzeit ab Parkplatz Bad Lostorf ca. 20 Minuten
  • sie besitzt kein Wasser, kein Licht und kein Geschirr

Kontaktperson:

Guldimann Dora
Bürgergemeindeverwalterin
Kellengasse 16
4654 Lostorf

Tel.: 062 / 298 24 37

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Holzschnitzel-Schopf im Dottenberg

 

Der Holzschnitzelschopf wird gegenwärtig nicht benötigt und steht deshalb leer.

  • Der Schopf kann mit Festbänken für ca. 50 Personen bestückt werden
  • er besitzt kein Wasser, kein Licht und kein Geschirr
  • Die Marschzeit ab Parkplatz Schloss Wartenfels beträgt ca. 20 Minuten

Kontaktperson:

Guldimann Dora
Bürgergemeindeverwalterin
Kellengasse 16
4654 Lostorf

Tel.: 062 / 298 24 37

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Geschichte

Die Bewirtschaftung der Wälder gehörte immer zu den zentralen Aufgaben der Bürgergemeinden. Jede Bürgergemeinde beschäftigte einen Förster, Forstwarte und ev. auch Lernende. Der Betrieb wurde durch eine Forstkommission geleitet.

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Allmendland

Die Bürgergemeinde besitzt  ca. 30 ha Land welches als Wies- Weid- oder Ackerland verpachtet wird. Davon ausgenommen sind 160 Aaren die vom Golfplatz Heidenthal gepachtet sind.

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Reservate

Waldreservat und Waldränder der Bürgergemeinde Lostorf im Mehrjahresprogramm Natur und Landschaft des Kantons Solothurn

Mit dem Mehrjahresprogramm Natur und Landschaft fördert der Kanton Solothurn in allen Regionen grosse, zusammenhängende Lebensräume für einheimische Pflanzen und Tiere und charakteristische Landschaften. Freiwillig schliessen der Kanton und die Eigentümer oder Bewirtschafter Vereinbarungen ab. Die einzelnen Teilprogramme sind: Waldreservate, Waldränder, Jura-Sömmerungsweiden und andere Weiden, Heumatten und Rückführungswiesen, Ansaatwiesen, Hecken und Lebhäge, Hochstammobstbäume und Wiesen am Bach. Für besondere natur- und landschaftsschützerischen Leistungen, richtet der Kanton den Bewirtschaftern oder Eigentümern aus dem Natur- und Heimatschutzfonds angemessene Abgeltungen aus. Die Abgeltungen sind mit den landwirtschaftlichen Direktzahlungen koordiniert (Stufenlösung).

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