• Bürgergemeinde Lostorf
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Legat

Legat Johann und Helene Peier

Wer war Johann Peier?

Johann Peier wurde am 3. Februar 1902 in Lostorf geboren. Er hatte keine Geschwister. Er wuchs im Elternhaus das sich an der Bachstrasse 1 (Ecke Stüsslingerstrasse/Bachstrasse) befindet, auf. Dort wohnte er bis im August 1945.

Der Dorfnamen  „Hupper Hans“ wurde von seinem Vater auf ihn übertragen da beide Johann hiessen.

Politische Aktivitäten

Der bürgerliche Johann Peier war in verschiedenen Ämtern sehr aktiv.

So war er:

  • Von 1933 bis 1941 Gemeinderat der Einwohnergemeinde Lostorf
  • Von 1937 bis 1941 Präsident der römisch-katholischen Kirchgemeinde
  • Von 1941 bis 1945 Präsident der Bürgergemeinde Lostorf
    (Seine letzte Sitzung leitete er am 27. August 1945).

Berufliche Tätigkeiten

Die Ausbildung machte Johann Peier in einem Möbel/Teppichgeschäft in Aarau, wo er bald eine leitende Funktion ausübte.

Ab 1945 führte Johann Peier in Zürich-Albisrieden ein Import-Export Orientteppich-Geschäft. Diese Tätigkeit schien er sehr erfolgreich durchgeführt zu haben, hinterliess er doch bei seinem Tod am 21. Juli 1970 ein beachtliches Vermögen.

Seine Frau Helene Peier Bocionek (geb.1911) wohnte zuletzt im Altersheim Sunnmatt in Männedorf und verstarb am 29. August 1993 in Männedorf.

Nachlass

Im Testament vom 20. August 1992 berücksichtigte Frau Helene Peier verschiedene Personen und Organisationen mit festen Geldbeträgen. So auch die römisch-katholische Kirchgemeinde Lostorf und das Alters- und Pflegeheim Schlossgarten in Niedergösgen mit je
Fr. 50‘000.-

Der verbleibende Nachlass, bestehend aus Bankguthaben, Wohnung und Schmuck im Werte von Fr.1‘620‘000.- hinterliess sie der Bürgergemeinde; verbunden mit dem Auftrag, im Gedenken an Ihren Mann, einen Fonds zu erstellen dessen Kapital und Erträgnisse ausschliesslich für die Fürsorge der Armen, Alten und Kranken in der Gemeinde Lostorf dienen solle.

Reglement

In einem separaten Reglement über das Legat der Helene Peier resp. über den Johann und Helene Peier-Fonds sind weitere Details zur Verwaltung geregelt.

Die Erträge und das Kapital sollen ausschliesslich für die Fürsorge den Armen, Alten und Kranken in der Gemeinde Lostorf dienen.

Das Legat ist gemäss dem §135 Punkt 2 Abs. 1 und 2 des Gemeindegesetzes zu verwalten und richtet sich nach dem Anlagereglement der Bürgergemeinde.

Die zur Verfügung stehenden Mittel können verwendet werden für:
   ►     Unterstützung armer, alter und kranker Privatpersonen mit steuerlichem
            Wohnsitz Lostorf

   ►    Öffentliche Gemeindeanlässe (z.Bsp. Altersnachmittag, Altersausflug)

   ►    Ortsansässige soziale Institutionen (z.Bsp. Buechehof, Spitex)

Über Beitragszuwendungen entscheidet der Bürgerrat selbständig.

 

Anträge

Anträge werden diskret und unkompliziert behandelt. Sie sind in schriftlicher oder mündlicher Form an das Präsidium das Präsidium der  Bürgergemeinde Lostorf zu richten.

Armando Pagani
Präsident Bürgergemeinde
Pfaffletenstr. 4
4654 Lostorf

Tel.: 062 / 298 12 34

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