• Bürgergemeinde Lostorf
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Forst / Wald

Reservate

Waldreservat und Waldränder der Bürgergemeinde Lostorf im Mehrjahresprogramm Natur und Landschaft des Kantons Solothurn

Mit dem Mehrjahresprogramm Natur und Landschaft fördert der Kanton Solothurn in allen Regionen grosse, zusammenhängende Lebensräume für einheimische Pflanzen und Tiere und charakteristische Landschaften. Freiwillig schliessen der Kanton und die Eigentümer oder Bewirtschafter Vereinbarungen ab. Die einzelnen Teilprogramme sind: Waldreservate, Waldränder, Jura-Sömmerungsweiden und andere Weiden, Heumatten und Rückführungswiesen, Ansaatwiesen, Hecken und Lebhäge, Hochstammobstbäume und Wiesen am Bach. Für besondere natur- und landschaftsschützerischen Leistungen, richtet der Kanton den Bewirtschaftern oder Eigentümern aus dem Natur- und Heimatschutzfonds angemessene Abgeltungen aus. Die Abgeltungen sind mit den landwirtschaftlichen Direktzahlungen koordiniert (Stufenlösung).

Die Bürgergemeinde Lostorf hat mit dem Kanton Solothurn 4 Waldreservatsvereinbarungen mit einer Gesamtfläche von 66 ha und 6 Waldrandvereinbarungen mit einer Gesamtlänge von 2‘690 m und einer Fläche von 11.6 ha abgeschlossen.

Waldrandvereinbarungen

Waldrandvereinbarungen werden erstmals über 10 Jahre abgeschlossen und verlängern sich stillschweigend, wenn nicht gekündigt wird.

Um eine Waldrandvereinbarung abschliessen zu können, muss das angrenzende Kulturland ebenfalls nach den Kriterien des Mehrjahresprogrammes Natur und Landschaft als ungedüngte Heumatte oder Weide bewirtschaftet werden. Herkömmliche Waldränder gleichen in vielen Bereichen eher einer grünen Wand und haben dadurch eine geringe Lebensraumqualität.

Ein stufiger Aufbau ist für die Lebensraumqualität eines Waldrandes von grosser Bedeutung. Ersteingriffe und regelmässige Folgeeingriffe fördern einen artenreichen Strauch- und Krautsaum. Darin findet eine grosse Zahl von Tieren, wie Rehe, Haselmaus und Zaunkönig Deckung, Nahrung und Brutgelegenheiten. Vom grossen Blütenangebot der Sträucher und Kräuter profitiert eine grosse Anzahl von Insektenarten. So gestaltete Waldränder sind auch für die Landwirtschaft und bereichern das Landschaftsbild.

Waldreservatsvereinbarungen

Da der natürliche Kreislauf von Werden und Vergehen erst nach einer langen Zeit einsetzt, werden Waldreservatsvereinbarungen über 100 Jahre abgeschlossen und im Grundbuch als Last eingetragen. Sie verlängern sich stillschweigend, wenn nicht gekündigt wird.

Im bewirtschafteten Wald werden die Bäume weit vor dem natürlichen Höchstalter geschlagen. In einem Waldreservat hingegen können die Bäume alt werden, absterben und zerfallen, ohne dass der Mensch eingreift. So entsteht ein ungestörter Lebensraum für Pflanzen und Tiere. Nur für die Sicherheit von Wanderwegen, Strassen und Gebäuden wird wo nötig eingegriffen. Kleinräumige, punktuelle Eingriffe für naturschützerische Aufwertungsmassnamen (Lebensraumverbesserung für Reptilien, Waldrandaufwertung etc.) sind auch möglich. Stehendes und liegendes Totholz ist ein äusserst wichtiges Glied in der Nahrungskette. In den abgestorbenen Stämmen lebende Insekten und Larven dienen z. B. den Spechten als Nahrungsgrundlage. Die kleineren Spechtarten wie der Mittelspecht, brauchen morsche Bäume zum Bau von Nisthöhlen. Liegendes, vermoderndes Totholz ist eine ideale Grundlage für das Keimen von jungen Bäumen. Die dürren, stehenden Nadelbäume sind keine Gefahr für den Wald, da der Borkenkäfer sie längst verlassen hat. Besonders in nicht oder nur sehr schwach bewirtschafteten Wäldern ist Efeu häufig anzutreffen. Mit seinen Haftwurzeln kann es an Bäumen bis auf eine Höhe von über 20m klettern. Efeu ist kein Schmarotzer und schadet dem Baum nicht. Blütezeit ist im Oktober-November. Die Früchte reifen im folgenden Frühling und dienen dann den Vögeln als Nahrung, wenn sonst keine reifen Beeren mehr zu finden sind. Efeu kann bis 500 Jahre alt und sehr gross werden.

Plan Waldrand- und Waldreservatsvereinbarungen